Kündigung

Gemäß der Satzung des Fördervereins kann die Mitgliedschaft zum Jahresende unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.

Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit dem Schulabschluss Ihres Kindes.

Die Kündigungsbedingungen können Sie gerne in der Satzung nachlesen.

Unsere Satzung finden Sie im Downloadbereich.

Wichtiger Hinweis

Vereinsmitgliedschaften von Mitgliedern, deren Kinder von der Schule abgegangen sind, werden anschließend nicht automatisch gekündigt.